Kreditabsicherung für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit

Die Kredit Absicherung ist natürlich in erster Linie für den Kreditgeber von größerer Bedeutung, aber auch der Kreditnehmer kann durchaus davon profitieren, wenn verschiedene Risiken bezüglich eines Kredites abgesichert werden können. Seitens der Banken ist eine Absicherung des Kredites nicht immer erforderlich, sondern es kommt vor allen Dingen darauf an, wie die Bank die Kreditwürdigkeit des Kreditsuchenden einschätzt und über welche Summe das Darlehen vergeben wird. Insofern werden auch viele Kredite heutzutage blanko vergeben, also ohne eine Kredit Absicherung in Form der Entgegennahme von Kreditsicherheiten durchzuführen. Wenn jedoch eine Kredit Absicherung vorgenommen werden soll bzw. es von Seiten der Bank gefordert wird, dass der Kreditnehmer eine Sicherheit zur Verfügung stellt, dann stehen verschiedene Arten von Kreditsicherheiten zur Verfügung. So kann beispielsweise die Abtretung von Forderungen, die Verpfändung von Wertpapieren und Sparguthaben, die Bürgschaft, die Sicherungsübereignung und auch die Grundschuld als Sicherheit verwendet werden. Manche dieser Sicherheiten sind in großem Maße an den Zweck der Kreditvergabe gebunden. So wird eine Sicherungsübereignung zum Beispiel nur dann als Kredit Absicherung verwendet, wenn mit dem Darlehensbetrag der Kauf eines Fahrzeuges finanziert werden soll. Ähnlich verhält es sich mit der Hypothek bzw. der Grundschuld, die nur dann als Sicherheit für einen Kredit dient, falls es sich um einen Immobilienkredit zur Finanzierung des Erwerbs oder auch der Herstellung einer Immobilie handelt. Die anderen genannten Sicherheiten können jedoch im Grunde bei jedem Kredit eine Anwendung finden, denn bei den Sachsicherheiten Abtretung von Forderungen und bei der Verpfändung von Guthaben ist stets ein bestimmter Gegenwert vorhanden, der sich in der Regel auch nicht verändern sollte.

Gleiches gilt für die Personensicherheit Bürgschaft, die ebenfalls umfassend in allen Kreditbereichen nutzbar ist. Jedoch muss bei der Bürgschaft gewährleistet sein, dass der Bürge über eine recht gute Bonität verfügt, da der Bürgende ansonsten von der Bank nicht akzeptiert werden wird. Während die genannten Arten der Kredit Absicherung im Grunde lediglich der Bank dienen, um einen Kreditausfall zu vermeiden, gibt es auch für den Kreditnehmer hilfreiche Kreditabsicherungen. Hier sind in erster Linie die Kreditversicherung (Restkreditversicherung) und unter bestimmten Voraussetzungen auch alternativ die Risikolebensversicherung zu nennen. Beide Versicherungen versichern den Todesfall des Versicherten insoweit, als dass beim Tode eine Versicherungssumme an einen Begünstigten ausgezahlt wird. In diesem Fall könnte diese Summe natürlich auch dazu verwendet werden, die noch offene Restschuld des Kredites zu begleichen. Die Kreditversicherung geht hier noch etwas weiter als die Risikolebensversicherung. Denn hier kann nicht nur das Risiko Todesfall versichert werden, sondern in der Regel auch das Risiko der Berufsunfähigkeit und heute auch oftmals das Risiko der Arbeitslosigkeit. In diesem Versicherungsfall hat auch der Kreditnehmer etwas von der Kredit Absicherung, nämlich dass die jeweilige Versicherung die Zahlung der noch offenen Kreditraten übernimmt.

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