Beim Kredit gibt es unterschiedliche Varianten, sodass dem Kreditsuchenden heute im Grunde für alle nur erdenklichen Zwecke ein Kredit zur Verfügung steht, welche für die jeweiligen Zwecke bestens geeignet sind. Manche Darlehen sind von der Struktur her recht „fest“ und es gelten bestimmte Größen bezüglich Tilgung, Zinszahlung etc., während andere Kredite in vielen Bereichen der Konditionen relativ variabel gestaltet sind. Generell hängt es selbstverständlich auch von der Bank und der Einzelsituation ab, inwieweit Änderungen an einer getroffenen Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Kredit vorgenommen werden können. Ein Teil einer Kreditvereinbarung stellt zwangsläufig neben den Zinsen auch stets die Tilgung des Darlehens dar. Abgesehen von besonderen Konstruktionen, wie zum Beispiel dem endfälligen Darlehen, soll die Tilgung aus Sicht der Kreditgeber in der Regel monatlich erfolgen, was durch die Zahlung der Kreditrate geschieht. Es gibt allerdings auch nicht selten Situationen, in denen es dem Kreditnehmer nicht möglich ist, die Kreditrate zu zahlen. In solch einem Fall stehen der Bank grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, nämlich zum einen ein Mahnverfahren einzuleiten und zum anderen die Kredit Aussetzung. Mit der Kredit Aussetzung ist gemeint, dass die Bank sich aufgrund der Zahlungsprobleme seitens des Kreditnehmers mit diesem einigt, dass die Zahlung der Kreditrate vorübergehend ausgesetzt wird. Diese Aussetzung der Tilgung bzw. der gesamten Ratenzahlung macht natürlich nur dann Sinn wenn absehbar ist, dass der Kreditnehmer in einiger Zeit die normale Zahlung der Rate wieder wird vornehmen können.
Generell ist die Bank allerdings nicht verpflichtet einer Ratenaussetzung zuzustimmen, sondern es handelt sich hier um reine Kulanz seitens des Kreditgebers. Andererseits ist es dem Kreditgeber natürlich auch lieber, die Ratenzahlungen verzögern sich als dass der Kredit gar nicht mehr getilgt werden kann. Wird eine Kredit Aussetzung durchgeführt, so hat das bezüglich der Konditionen des Darlehens in den meisten Fällen zwei mögliche Konsequenzen. Die erste Variante besteht darin, dass sich durch die Aussetzung der Kreditraten die gesamte Laufzeit des Kredites verlängert. Die nicht gezahlten Raten werden also praktisch „hinten angehängt“, sodass der Kreditnehmer insgesamt den Kredit um so viele Monate länger abzahlen muss wie von der Anzahl her Raten ausgesetzt wurden. Eine andere Möglichkeit ist es, die Anzahl der Aussetzungen und der daraus resultierenden „fehlenden“ Ratensumme auf die noch ausstehenden Raten aufzuteilen. Das bedeutet, wenn der Kredit zum Beispiel eigentlich noch eine Laufzeit von 12 Monaten hat und es werden drei Raten ausgesetzt, wobei die Rate bei 200 Euro im Monat liegt, dann könnte man die 600 Euro aus den drei nicht gezahlten Raten auf die restlichen neun Monate verteilen, sodass in diesen neun Monaten die Rate dann nicht nur 200 Euro beträgt, sondern auf 266,67 Euro.