Angaben zum Kreditantrag als Angebotsvorlage an die Bank

Bevor man eine Kreditsumme aufgrund eines Darlehensvertrages in Anspruch nehmen kann, müssen zuvor noch einige Schritte im Vorfeld erfolgen. Zu Beginn des „Vorhabens“ Kredit steht oftmals ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote. Ist dann die Entscheidung zu Gunsten eines bestimmten Kreditgebers gefallen, muss man als Kreditsuchender zunächst einen Kredit Antrag stellen. Den Antrag kann der Kreditsuchende entweder im Zusammenhang mit einem Kreditgespräch in der Geschäftsstelle der Banken stellen oder oftmals alternativ auch online über die Homepage der betreffenden Bank. Auch wenn die Art der Antragstellung recht unterschiedlich ist, so ist der Inhalt des Kredit Antrages doch im Großen und Ganzen identisch. Rechtlich betrachtet stellt der Kreditantrag, der seitens des Kreditsuchenden an die Bank gestellt wird, übrigens ein Angebot dar. Nicht die Tatsache, dass die Bank generell einen Kredit anbietet ist bereits das Angebot, da dieses an „die Allgemeinheit“ gerichtet ist und Angebote Personen individuell ansprechen müssen. Nimmt die Bank dieses Angebot seitens des Kreditsuchenden an, wird im Folgenden ein Kreditvertrag abgeschlossen und der Kredit ist somit zustande gekommen. Die Inhalte eines Kreditantrages sind heutzutage in großem Maße bei fast allen Banken einheitlich. So muss der Kreditsuchende zunächst einmal im Antrag einige personenbezogene Daten angeben.

Darunter fallen stets der Name, die Wohnadresse (Straße und Wohnort), das Geburtsdatum und in der Regel der ausgeübte Beruf. Weitere Angaben, die natürlich in keinem Kreditantrag fehlen dürfen, sind die gewünschte Darlehenssumme und zudem entweder die gewünschte Laufzeit oder die Höhe der gewünschten Kreditrate. Meistens werden diese Daten, sowohl online als auch beim Kreditantrag in der Bankfiliale, noch durch den zu zahlenden Zinssatz und die sich daraus ergebende Zinssumme ergänzt. Als ergänzende Angaben verlangen manche Banken zudem, dass einige Angaben zum Einkommen gemacht werden (Höhe Einkommen, wie lange schon beschäftigt etc.) und mitunter auch zu den regelmäßigen und sonstigen Ausgaben. Vervollständigt wird der Antrag dann noch durch eine Unterschrift, falls man sich in der Geschäftsstelle befindet. Über den Onlineweg wird der Antrag entweder direkt versendet, dann ist natürlich keine Unterschrift möglich und erforderlich, oder aber der Antrag wird ausgedruckt und wird mit Unterschrift an die Bank gesendet. Im Folgenden wird die Bank den Antrag genau prüfen und in der Regel auch noch fordern, dass der Kunde eine Einverständniserklärung unterschreibt, dass die Schufa-Daten abgefragt werden dürfen, falls das ohnehin nicht bereits in Verbindung mit der Antragstellung geschehen sein sollte. Grundsätzlich ist die Abgabe des Antrages eine verpflichtende Erklärung seitens des Kreditsuchenden, allerdings hat dieser ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, solange die Darlehenssumme noch nicht ausgezahlt worden ist bzw. die erste Rate noch nicht gezahlt wurde.

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